Barrierefreie Webseiten/ bald Pflicht statt Kür
Barrierefreiheit und dann auch noch für Webseiten – was genau ist das eigentlich? Eine zunächst ungefüllte Worthülse, die sich als echte Schatztruhe für Unternehmen entpuppen kann! Barrierefreiheit eröffnet den Zugang zu neuen Zielgruppen und setzt Maßstäbe für Usability und Interaktionsmöglichkeiten für alle.
Dieser Blogbeitrag wurde im Original von unserem Partner e-Spirit verfasst.
Barrierefreiheit als Anspruch ist so alt wie das Webdesign selbst. Schon vor 20 Jahren gab es in Briefings und Lastenheften den Absatz „Barrierefreiheit“ und es gibt dazu viele Standards und Normen die bisher oftmals nur nach dem Prinzip Cherrypicking Anwendung finden.
Barrierefreiheit zieht sich durch alle Aspekte in der Entwicklung digitaler Produkte und ist eben NICHT nur ein visuelles Thema (Kontrast, Schriftgrößen, Didaktik…), sondern vor allen Dingen eines, was nun ganz konkret an Bedeutung gewinnt.
Barrieren abbauen bis 2025
Bei einem barrierefreien Internet geht es nicht nur darum, dass es für Menschen mit einer Beeinträchtigung zugänglich ist. Es darf auf der Seite keinerlei Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen und der Verarbeitung von Informationen geben.
Die grundlegenden Anforderungen der Barrierefreiheit spielen natürlich eine wesentliche Rolle bei der Konzeption einer gelungenen Usability.
Unternehmen sollten daher das Thema Barrierefreiheit frühestmöglich in der Unternehmenskultur verankern und sich dadurch mit einer barrierefreien Website weitere Vorteile sichern:
- Erreichen Sie mehr Menschen und damit mehr potentielle Kunden
- Bessere Platzierungen in Google, da Barrierefreiheit inzwischen als Rankingfaktor gilt
- Ihr Unternehmen ist der Konkurrenz im besten Fall einen Schritt voraus
- Alle zukünftig erstellten Inhalte werden den Anforderungen an die Barrierefreiheit mit großer Wahrscheinlichkeit entsprechen
- Unternehmen und ihre Websites sind für zukünftig verbindlich geltende Richtlinien wie den Web Content Accessability Guidelines (WCAG) und den daraus abgeleiteten EU-Richtlinien gerüstet
Was genau beinhalten die Richtlinien für barrierefreie Websites?
Die EU hat mit den WCAG (Web Content Accessabilty Guidelines) die internationalen Standards zur Norm erklärt – genauer gesagt die WCAG 2.1. In Deutschland gilt mit der BITV 2.0 (Barrierefreien Informationstechnikverordnung des Bundes) ein eigenes Regelwerk, das in etwa der EU-Richtlinie entspricht. Darüber hinaus existiert mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EAA – European Accessibility Act).
Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen ebenso wie älteren Menschen die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen. Durch klare Standards, die EU-weit Gültigkeit haben, sollen einheitliche Regelungen definiert werden. Diese Maßnahmen verdeutlichen die Wichtigkeit der Thematik für Unternehmen, da Barrierefreiheit im Web bis 2025 zur Pflicht wird.
Was sind die häufigsten Missverständnisse über digitale Barrierefreiheit?
Fälschlicherweise wird an die Barrierefreiheit von Websites und die Einhaltung von inhaltlichen Unternehmensrichtlinien häufig erst nach dem Design- und Erstellungsprozess gedacht. Doch wenn ein Mangel erkannt wurde und sich als problematisch erwiesen hat, kann es häufig schon zu spät sein. Daher sollte bestenfalls schon zu Beginn eines Web-Projekts der Umfang der digitalen Barrierefreiheit geklärt werden.
Wollen wir zugängliche, digitale Erlebnisse schaffen, geht es schließlich um mehr als nur darum, ein paar Codestücke zu optimieren. Es beginnt mit der Veränderung der Unternehmenskultur im Allgemeinen. Sie sollte Teil des UX-Designprozesses sein und nicht etwas, das jedes Mal, wenn sich jemand beschwert, stückweise behoben wird.
Innerhalb der WCAG finden sich 4 Prinzipien:
1. Prinzip Wahrnehmbar:
Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können. Beispiele: (Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte, Untertitel, Videobeschreibung, Reihenfolge der Inhalte, Kontraste, Größenänderung).
2. Prinzip Bedienbar:
Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. Beispiele: Tatstaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, keine störenden Elemente wie Blitze, Navigierbarkeit durch Mittel, die den Nutzer dabei unterstützen, Inhalte zu finden.
3. Prinzip Verständlich:
Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Beispiele: Gute Lesbarkeit, konsistente Navigation, Eingabehilfen, Fehlererkennung
4. Prinzip Robust:
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzern (inkl. assistierender Techniken) interpretiert werden können. Beispiele: Screenreader, Vergrößerungssoftware.
Wie können WCAG und andere Richtlinien für Barrierefreiheit im Internet bestmöglich erfüllt werden?
Es gibt natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Qualität von Website-Inhalten zu überprüfen. Mit Der DQM-Technologie (Digital Quality Management) von e-Spirit wird es selbst für komplexe Organisationen leicht, die Anforderungen an Barrierefreiheit im Internet zu erfüllen.
Gleichzeitig ergeben sich für Unternehmen weitere Vorteile:
- Zeitersparnis durch eine automatisierte Scan- und Überwachungsplattform
- Schneller Schutz durch KI-basierte, automatische On-Page-Bereinigung
- Problemlösung dank manueller Tests und Expertenberatung
DQM deckt ein breites Spektrum digitaler Best Practices ab, darunter Barrierefreiheit, Suchmaschinenoptimierung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Gleichzeitig lässt sie sich aber auch in hohem Maße an die Marke und individuelle Regeln und Vorgaben des jeweiligen Unternehmens anpassen. Außerdem ist das qualitätssichernde DQM-Monitoring-Tool unabhängig vom Basissystem einsetzbar und mit entsprechend vielen Plattformtechnologien kompatibel.
Digitales Qualitätsmanagement
Diese Anpassungsfähigkeit ist ein großer Vorteil der Plattform. Die Lösung hebt sich dadurch deutlich von denen der Konkurrenz ab. So können beispielsweise Standards eingerichtet werden, die alles abdecken – von der Nachrichtenübermittlung über die Unternehmensterminologie bis hin zu Regeln für das Branding. Im Grunde kann alles, was sich auf die digitale Präsenz auswirkt, überwacht und gemessen werden.
Wenn ein automatisiertes Qualitätssicherungs-Tool für Sie die richtige Lösung sein könnte, freuen wir uns, Sie zu beraten und mit Ihnen eine kostenlose Demo-Websiteanalyse durchzuführen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.